Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Kathrin und Michael Rolfsen (nachfolgend DesignerIn genannt) und ihrem jeweiligen Auftraggeber schriftlich fixierten Aufträge und Vereinbarungen sowie für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der DesignerIn, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der DesignerIn nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der DesignerIn und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 Angebote | Vertragsschluss

2.1 Die DesignerIn erbringt Leistungen aus den Bereichen Kommunikation, Grafik und Design. Die Einzelheiten der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots.

2.2 Der jeweilige Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Auftraggebers oder durch Auftragsbestätigung durch die DesignerIn.

2.3 Die DesignerIn fühlt sich an ein Angebot sechs Wochen ab Abgabe gebunden. Nach diesem Zeitraum ist es der DesignerIn vorbehalten, Änderungen an Kalkulationen vorzunehmen oder das Angebot ganz zurückzuziehen.

3 Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Ohne Einwilligung der DesignerIn dürfen sämtliche Arbeiten, Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.

3.2 Bei einem schuldhaften Verstoß hat der Auftraggeber der DesignerIn zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine nach billigem Ermessen der DesignerIn festzusetzende Vertragsstrafe, in der Regel in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung, zu zahlen. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe kann gegebenenfalls vom zuständigen Gericht überprüft werden.

3.3 Die DesignerIn überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

3.4 Die DesignerIn bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, Copyright-Hinweise mit z.B. Namen und Web-Adresse auf sämtliche Entwürfe und Reinzeichungen anzubringen und diese Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Diese werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der DesignerIn und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden.

4 Vergütung

4.1 Es gilt grundsätzlich die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind – insofern nicht anders vereinbart – spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne jeden Abzug per Banküberweisung zu leisten.

4.2 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von der DesignerIn hohe finanzielle Vorleistungen, so kann die DesignerIn dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der DesignerIn verfügbar sein.

4.3 Unvorhersehbarer Mehraufwand sowie Änderungswünsche seitens des Auftraggebers, die über den im Vertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachkalkulation des Angebots.

4.4 Bei Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber sind alle bis dahin angefallenden Kosten vom Auftraggeber zu vergüten, mindestens aber 25% des Auftragswerts. Auch bei Änderungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der DesignerIn ebenfalls alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die DesignerIn von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.5 Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit kann die DesignerIn, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5 Fremdleistungen | Nebenkosten | Reisekosten

5.1 Die DesignerIn ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

5.2 Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der DesignerIn abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die DesignerIn im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6 Geheimhaltung

6.1 Alle internen Vorgänge und erhaltene Informationen, die durch die Arbeit beim und mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, werden streng vertraulich behandelt. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

6.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

7 Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt der DesignerIn alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung.

7.2 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte (Bilder, Texte, etc.) sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standard-Format zur Verfügung zu stellen.

7.3 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der DesignerIn unverzüglich mitzuteilen.

7.4 Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die DesignerIn von jeglichen Ansprüche Dritter, die gegen die DesignerIn aufgrund der Verwendung der Materialien und/oder Inhalte des Auftraggebers gestellt werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die der DesignerIn aufgrund Ansprüche Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten entstehen, trägt der Kunde.

8 Abnahme | Termine

8.1 Nach Aufforderung durch die DesignerIn ist der Kunde in einem angemessenen Zeitrahmen zur Abnahme auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

8.2 Verzögert sich ein Auftrag aufgrund einer vom Auftraggeber nicht erfolgten Abnahme einer Teilleistung, so ist die DesignerIn berechtigt dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Arbeiten in Rechnung zu stellen.

8.3 Andere Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Lieferung von für das Projekt benötigten Daten und Unterlagen) und/oder Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die DesignerIn, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die DesignerIn resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

8.4 Eine Leistung von der DesignerIn gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt oder diese Leistung im wesentlichen verwendet.

9 Gewährleistung und Haftung

9.1 Die DesignerIn verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Materialien/Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die DesignerIn nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (Kardinalpflichten), sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung, in beiden Fällen beschränkt auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

9.2 Die Zusendung/Rücksendung von Materialien/Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

9.3 Zudem verpflichtet sich die DesignerIn, ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Haftung für durch die Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden werden im gesetzlichen Rahmen, jedoch unter Beachtung der Beschränkungen von Ziff. 9.1., übernommen.

9.4 Sofern notwendige Fremdleistungen in Absprache mit dem Kunden von der DesignerIn in Auftrag gegeben werden, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die DesignerIn haftet nur für eigenes Verschulden im Rahmen der unter Ziff. 9.1. gemachten Einschränkungen.

9.5 Mit der Abnahme des Werks und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der DesignerIn insoweit entfällt.

9.6 Die DesignerIn haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

9.7 In keinem Fall haftet die DesignerIn für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

10 Mängelansprüche

10.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die DesignerIn ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

10.2 Mängel und Beanstandungen jeglicher Art an der erbrachten Leistung sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der DesignerIn geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.3 Nach vorbehaltloser Abnahme der Leistung durch den Kunden auftretende Mängel, die bereits vor Abnahme vorhanden waren und keine versteckten Mängel darstellen, begründen keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Gleiches gilt im Falle der Teilabnahme einzelner in sich nutzbarer Leistungen.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1 An sämtliche Arbeiten, Entwürfe und Reinzeichnungen werden nicht die Eigentumsrechte übertragen, sondern lediglich die Nutzungsrechte.

11.2 Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der DesignerIn aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn bereits Zahlungen für konkrete Teilleistungen erbracht wurden, Eigentum der DesignerIn.

11.3 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der DesignerIn. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die DesignerIn schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12 Datenschutz

12.1 Die DesignerIn ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen obliegt der DesignerIn.

12.2 Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei Beauftragung von Subunternehmern – zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist.

12.3 Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Berechtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie den Widerruf erteilter Einwilligungen und den Zweck der Datenverarbeitung. Der Verwendung der über die Person des Auftragnehmers gespeicherten Daten kann der Auftragnehmer jederzeit widersprechen.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggebern ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

13.4 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren vielmehr, in einem solchen Fall, eine unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

Stand: November 2019