Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für Ihre Website bedeutet

In letzter Zeit erhalten viele Unternehmen E-Mails mit Warnungen und drastisch formulierten Hinweisen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das sorgt für Verunsicherung – häufig unbegründet.
Wir möchten deshalb mit diesem Beitrag für mehr Klarheit sorgen. Hier erfahren Sie, ob Ihre Website tatsächlich betroffen ist, und warum digitale Barrierearmut auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten ein lohnendes Ziel ist.
✅ Wer ist vom BFSG betroffen?
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das BFSG bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – also insbesondere Websites und Apps.
Betroffen sind vor allem Websites von Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen anbieten, z. B.:
- Online-Shops oder Plattformen mit Buchungs-/Verkaufsfunktionen
- Banken mit Online-Banking
- Verkehrsunternehmen (z. B. mit Ticketbuchung oder Fahrplanauskunft)
- Telekommunikationsanbieter
- Anbieter von E-Books oder E-Readern
Wenn Ihre Website solche Funktionen bietet, sollten Sie aktiv werden – wir unterstützen Sie dabei.
❌ Wer ist nicht betroffen?
Nicht jede Website fällt unter das BFSG. Ausgenommen sind z. B.:
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Umsatz), bei Dienstleistungen
- Reine Informationsseiten, ohne Verkauf oder Vertragsabschlüsse
- B2B-Angebote, die ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet sind
- Private oder nicht-kommerzielle Websites
- Bestandsseiten, sofern sie nicht wesentlich verändert werden
Bitte lassen Sie sich nicht von allgemeinen Rundmails verunsichern – oft werden dort Worst-Case-Szenarien geschildert, die auf viele kleine und mittlere Unternehmen nicht zutreffen.
🌱 Warum Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll ist
Auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ist digitale Barrierefreiheit, oder mindestens Barrierearmut, ein zeitgemäßes Qualitätsmerkmal:
- Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen
- Sie hilft bei SEO, erhöht die Reichweite und Nutzerbindung
- Sie zeigt gesellschaftliche Verantwortung und stärkt das Image Ihres Unternehmens
Barrierefreiheit bedeutet nicht automatisch Mehraufwand – mit der richtigen Planung lässt sie sich modern und effizientumsetzen.
Unser Angebot
Mit den folgenden Leistungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite:
- Wir prüfen, ob und wie Ihre Website vom BFSG betroffen ist
- Wir zeigen Ihnen sinnvolle, praxisnahe Wege zur Barrierefreiheit
- Wir gestalten oder überarbeiten Ihre Website nach aktuellen Standards (WCAG 2.1 AA)
Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website fit für die Zukunft zu machen.
Projekt anfragen
Für Anfragen rund ums Web und digitale Anwendungen wendet ihr euch am besten direkt an Michael, geht es eher um ein visuelles Konzept oder ein Printprojekt seid ihr bei Kathrin genau richtig.
Wir freuen uns auf euch.